Der „Tag der betrieblichen Mitbestimmung“
  Sechster „Tag der betrieblichen Mitbestimmung“ am 04.02.2022

Fünfter „Tag der betrieblichen Mitbestimmung“ am 04.02.2021

Vierter „Tag der betrieblichen Mitbestimmung“ am 04.02.2020 in Nürnberg

Dritter „Tag der betrieblichen Mitbestimmung“ am 04.02.2019 in Nürnberg

Zweiter „Tag der betrieblichen Mitbestimmung“ am 04.02.2018 in Nürnberg

Erster „Tag der betrieblichen Mitbestimmung“ am 04.02.2017 in Berlin



 



Sechster „Tag der betrieblichen Mitbestimmung“ am 04.02.2022
 



 



Fünfter „Tag der betrieblichen Mitbestimmung“ am 04.02.2021
  Entwurf eines Betriebsrätestärkungsgesetzes

(lifePR) (Nürnberg,03.02.2021)
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Rainer Knoob, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger e.V. (AUB), sagte heute anlässlich des von der AUB ausgerufenen Tages der betrieblichen Mitbestimmung am 4. Februar 2021

Vor mehr als 100 Jahren am 4. Februar 1920 trat das erste deutsche Betriebsrätegesetz in Kraft.
Das Betriebsrätegesetz basierte auf der Überzeugung und dem Glauben an mündige, selbstbewusste Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die aktiv am Arbeitsleben teilnehmen und bei der Ausgestaltung ihrer Arbeitsbedingungen mitbestimmen können.
"Die Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger versteht sich als unabhängige Vertretung einer modernen Arbeitnehmerschaft, für die betriebliche Lösungen im Vordergrund stehen. Wir haben den Tag der betrieblichen Mitbestimmung am 4. Februar 2017 ins Leben gerufen, um an diejenigen zu erinnern, die 1920 für die gleichen Ziele gekämpft haben wie wir heute:
selbstbewusste Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die betriebliche Lösungen in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber zum Wohle der Betriebe und der Beschäftigten aushandeln", sagte Rainer Knoob.


Vor wenigen Wochen überraschte uns das Bundesarbeitsministerium mit dem Entwurf eines Betriebsrätestärkungsgesetzes. Vorrangiges Ziel ist offenbar, die Gründung und Wahl von Betriebsräten zu fördern und Fälle von Behinderungen von Betriebsratswahlen zu reduzieren.
Das halten wir natürlich grundsätzlich für richtig, denn tatsächlich geht die Zahl der Betriebsräte in betriebsratsfähigen Betrieben zurück.
Wir glauben allerdings nicht - wie anscheinend der Gesetzgeber (und spätestens hier merkt man den Einfluss der Gewerkschaften auf den Gesetzentwurf)-, dass dies hauptsächlich mit drastisch gegen Betriebsräte handelnden Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen zusammenhängen soll.
Vielmehr sind wir überzeugt, dass die Veränderungen in der Arbeitswelt durch Digitalisierung, KI (Künstliche Intelligenz), Veränderungen in der Entgeltgestaltung und Flexibilisierung der Arbeitszeit nicht nur den Arbeitgebern und der Wirtschaft nützt, sondern auch den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mehr Selbstbestimmtheit und auch mehr Selbstbewusstsein bei und in ihrer Arbeit gebracht hat. Damit einher geht eine Abkoppelung von vorgegebenem Denken, das in vielen Betriebsräten gleichzeitig gewerkschaftliches Funktionärs- denken ist.
Dass die eigentlich vom Gesetz vorgegebene Trennung zwischen Betriebsratstätigkeit und Gewerkschaftsmitgliedschaft in der Praxis oftmals ignoriert wird - und zwar von allen Beteiligten - führt nach unseren Erfahrungen zu teilweise großer Frustration sowohl bei unabhängigen Betriebsräten als auch bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und damit zu wenig Begeisterung für Betriebsratsarbeit.
Sachliche, informierte und unabhängige Betriebsräte haben die Anerkennung und Akzeptanz der Kollegen und Kolleginnen und der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen.

Weder das vorgeschlagene vereinfachte Wahlverfahren noch der erweiterte besondere Kündigungsschutz für Initiatoren einer Betriebsratswahl vermögen deshalb aus unserer Sicht die Gründung und Wahl von Betriebsräten zu fördern.
Wir regen an, dass die Gründe für die fehlende Bereitschaft zur Gründung von Betriebsräten neutral erforscht wird und für eine Gesetzesbegründung mehr als ein pauschales Arbeitgeber- Pushing stattfindet.

- Auch die wenigen anderen angedachten Änderungen im BetrVG stärken nicht die Betriebsräte per se
, sondern sind Place-bo-Pflaster für enttäuschte Gewerkschafter und Kostenfaktoren für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen. Wirkliche Stärkung von Rechten und vor allen Dingen die erforderliche Modernisierung des BetrVGs sind sie nicht.
- Es fehlt eine längst fällige Neuregelung zu § 77 III BetrVG, die es Betriebsräten und Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen unmöglich macht, für die meisten Themen eine individuelle betriebliche Lösung zu finden, wenn bereits Regelungen in einem Tarifvertrag bestehen. Damit ist in der Praxis die Mehrzahl von Betriebsvereinbarungen unwirksam - dies ist allen seit Jahren bekannt und es ist mehr als ignorant, dass der Gesetzgeber hier offenbar keinen Handlungsbedarf gesehen hat und die Betriebsparteien auf rechtlich unsicherem Boden weiterhin allein lässt!

"Dieser Gesetzentwurf ist nicht der große Wurf, den wir uns für die Modernisierung des BetrVGs gewünscht hätten. Allein die Zulassung virtueller Betriebsratssitzungen macht noch kein modernes Gesetz. Es wird also weiter auf die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ankommen, die die jeweilige notwendige Anpassung an die Realitäten des Arbeitslebens vornehmen. Es ist enttäuschend, dass der Gesetzgeber jetzt nicht die Chance ergriffen hat, weitere moderne und rechtssichere Gestaltungsmöglichkeiten zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen zu schaffen", sagte Rainer Knoob abschließend.



 



Vierter „Tag der betrieblichen Mitbestimmung“ am 04.02.2020 in Nürnberg
  Wir haben den 4. Tag der betrieblichen Mitbestimmung gefeiert und natürlich auch den 100. Geburtstag des Betriebsrätegesetzes.

Unser Thema war der Kulturwandel in der Arbeitswelt. Nach der Vorführung des Kinofilms "DIE STILLE REVOLUTION" des bekannten Hoteliers Bodo Janssen wurde mit dessen extra angereister Mitarbeiterin Daniela Gleue so leidenschaftlich diskutiert, dass fast das leckere Essen am Buffet kalt geworden wäre"

Ein gelungener Abend mit viel Inspiration für ein künftiges Miteinander von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.



 



Dritter „Tag der betrieblichen Mitbestimmung“ am 04.02.2019 in Nürnberg
  Am Montag den 04. Februar 2019 feierten über 70 Gäste am Sitz der AUB e.V. den Tag der betrieblichen Mitbestimmung.

Die Enttäuschung über die Absage des Ehrengastes Wolfgang Kubicki, der durch den Streik der DGB Gewerkschaft Ver.di am Hamburger Flughafen uns leider nicht erreichen konnte, verflog sehr schnell, da die kurzfristig eingesprungene Bundestagsabgeordnete Katja Hessel, das Publikum schnell auf Ihre Seite zog.

Nachdem Rainer Knoob die Anwesenden begrüßte und die Veranstaltung mit seinem Beitrag zum 04. Februar und die Bedeutung der betrieblichen Mitbestimmung im Zeitalter von künstlicher Intelligenz einleitete, übernahm Frau Hessel im wahrsten Sinne den Saal und begeisterte die Zuhörer mit Ihren Ausführungen zur Zukunft im digitalen Zeitalter. Im Anschluss gab es noch eine rege Diskussion mit dem Plenum.


           

     


Videoclip auf YouTube zum „Tag der betrieblichen Mitbestimmung“



 



Zweiter „Tag der betrieblichen Mitbestimmung“ am 04.02.2018 in Nürnberg
  Der zweite "Tag der betrieblichen Mitbestimmung" fand in der AUB-Geschäftsstelle in Nürnberg statt.

Viele Mitglieder und Freunde der AUB nahmen an der Feierlichkeit teil. Beim gemütlichen Weißwurst-Essen gab es reichlich Gelegenheit, sich unter Gleichgesinnten auszutauschen. Dem Vortrag "Digitalisierung der Arbeitswelt" von Professor Dr. Lutz Bellmann folgte eine rege Diskussion von mehr als 50 Teilnehmern über Weiterbildung, neue Arbeitsorte, E-Learning und die Gefahr von Arbeitsplatzverlusten. Auch der FDP-Landtagskandidat und Spezialist für Bildung, Ümit Sormaz, erläuterte seine Ideen zum Thema.

Im Anschluss stellte Dr. Horst-Udo Niedenhoff die neue Schriftenreihe der AUB zur Mitbestimmung vor. Die Bücher können in der Geschäftsstelle bestellt werden.


           




Unser vor den Toren verteilter Flyer zum „Tag der betrieblichen Mitbestimmung“



 



Erster „Tag der betrieblichen Mitbestimmung“ am 04.02.2017 in Berlin
  Am 04. Februar 2017 wurde von der AUB der "Tag der betrieblichen Mitbestimmung" ausgerufen und damit den Menschen gedacht, die für das erste deutsche Betriebsrätegesetz gekämpft hatten.


Bereits im Frühjahr 1919 hatten Arbeitnehmer an der Ruhr und Mitteldeutschland für bessere Arbeitnehmerrechte gestreikt und damit die damalige Regierung motiviert, ein Betriebsrätegesetz zu entwerfen, das bis Januar 1920 angepasst wurde. Am Freitag, dem 13. Januar 1920 demonstrierten in Berlin etwa 100.000 Menschen gegen die Verabschiedung des Betriebsrätegesetzes, da die Mitbestimmung der Arbeitnehmer nicht hinreichend geregelt wurde. Hierbei kam es zu einem Blutbad vor dem Reichstag, nachdem die Polizei das Feuer auf die Demonstranten eröffnet hatte. Es starben 42 Menschen, und weitere 105 wurden verletzt. Danach wurde sogar der Ausnahmezustand von dem damaligen Reichspräsidenten Friedrich Ebert verhängt und das Gesetz dann letztendlich am 04. Februar 1920 im Parlament verabschiedet.

Auch wenn das Betriebsrätegesetz aus dem Jahre 1920 noch nicht die umfangreiche Mitbestimmung der Arbeitnehmer beinhaltete, war es der Grundpfeiler zur Entstehung des heutigen Betriebsverfassungsgesetzes.


Der "Tag der betrieblichen Mitbestimmung" richtet sich aber nicht nur an die Vergangenheit. Dieser Tag ist für die jetzigen und zukünftigen Generationen ebenso bedeutsam, da die Arbeitswelt in einem immer schneller werdenden Wandel die Arbeitnehmerschaft belastet. Die Arbeitnehmerrechte müssen ständig angepasst und geschätzt werden. Auf der Podiumsdiskussion am 04. Februar 2017 in Berlin wurden diese Themen von den Teilnehmern Dr. Horst-Udo Niedenhoff (ehemaliger Leiter des Referats Gewerkschaftspolitik des Instituts der deutschen Wirtschaft), Dr. Jürgen Weißbach (langjähriger Vorsitzender des DGB Sachsen-Anhalt), Rainer Knoob (Vorsitzender der AUB e.V. und Betriebsrat AIRBUS Hamburg), Dirk Schaper (Betriebsrat Siemens Braunschweig) und Moderatorin Ingrid Brand-Hückstädt (Fachanwältin für Arbeitsrecht) aufgegriffen und ausführlich erärtert. In der Podiumsdiskussion wurde von allen Teilnehmern klar bestätigt, dass der Betriebsrat als Organ eines Unternehmens eine wichtige Funktion hat, um Arbeitnehmer zu schützen und Unternehmen zu erhalten. Auch die neue industrielle Revolution "Industrie 4.0" wird für die Betriebsräte eine Herausforderung. Die Arbeitswelt wird sich verändern, neue Ausbildungsberufe entstehen und andere werden auslaufen, bzw. aussterben. In den Werkhallen werden immer mehr Roboter Einzug halten und den Menschen als direkten Produktionsfaktor teilweise ersetzen. Dafür entstehen aber auch neue Jobs in der Verwaltung, IT und Management. Der Wandel der Arbeitswelt umfasst zudem den flexiblen Einsatz von Mitarbeitern, die kurzfristig an verschiedenen Arbeitsorten eingesetzt werden, und die neuen Arbeitsweisen per Telearbeit & Home Office.


Wie soll die Arbeit unter dem Einfluss von mehr Automatisierung verteilt werden? Wenn immer mehr Roboter die Arbeit übernehmen, wird letztendlich das Arbeitsaufkommen für die Menschen sinken und die verbleibende Arbeitszeit muss neu verteilt werden, damit die Arbeitslosenzahlen nicht steigen. Theoretisch sind dadurch Arbeitszeiten von 20 Stunden pro Woche möglich. Zum Themengebiet "Industrie 4.0" gehört auch die Idee zur Robotersteuer, um den Arbeitnehmern ein Teil des Einkommens durch die Reduzierung der Arbeitszeit zu ersetzen. Die Rahmenbedingungen hierfür muss die Bundesregierung schaffen, damit alle Arbeitnehmer bei einer reduzierten Arbeitszeit ein Einkommen erzielen, mit dem jeder gut leben kann, ohne zusätzlich staatliche Leistungen beantragen zu müssen.


Wie kann der Betriebsrat mit seiner Mitbestimmung das Thema "Industrie 4.0" begleiten? Momentan ist der Bereich "Industrie 4.0" noch nicht so exakt definiert und nicht in allen Unternehmen gleichmäßig ausgebildet, so dass man in größeren Unternehmen von Industrie 3.0 bis 4.0 spricht, je nachdem wie weit die Technologie bereits umgesetzt wurde oder überhaupt umsetzbar ist. Ein Teil der Mitbestimmung "Industrie 4.0" läuft inzwischen über die neu definierten Ausbildungsberufe.


Bei den Europäischen Betriebsräten sieht es anders aus. Sie haben lediglich ein Informationsrecht und keine Mitbestimmungsrechte. Daher greift hier die Mitbestimmung, die wir in Deutschland haben, nicht. Zudem gibt es in den verschiedenen europäischen Staaten unterschiedliche Auffassungen von Mitbestimmung. Die Deutschen stützen sich mehr auf die Gesetzesgrundlage, wobei in anderen Staaten mehr die Emotionen und persönlichen Empfindungen eine Rolle spielen und damit eine Mitbestimmung über massive Streiks entsteht.


Es ist wichtig, dass die Betriebsräte immer am Arbeitnehmer dran bleiben, um zu verstehen, welche Bedürfnisse der Arbeitnehmer hat und der Betriebsrat auch diese Interessen vertreten kann. Im Zeitalter von Telearbeit / Home Office wird dies zunehmend schwieriger, da der direkte und persönliche Kontakt fehlt. Das ist natürlich die eine Seite der Aufgabe des Betriebsrats.

Andererseits müssen Betriebsräte immer die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber fördern, um bei der Unternehmensleitung eine Akzeptanz zu erlangen. Der Betriebsrat ist kein Störkörper im Unternehmen, sondern unterstützt das Unternehmen im Handeln, wie z. B. beim Einhalten von Gesetzen. Das Unternehmen und der Betriebsrat müssen zum Wohle des Unternehmens und der Arbeitnehmer stets vertrauensvoll zusammenarbeiten.


In manchen Unternehmen passt die Interessenvertretung des Betriebsrats nicht zur Belegschaftsstruktur. Hier sind Blue Collar (Arbeitnehmer im gewerblichen Bereich - direkt am Produkt) stärker im Betriebsrat vertreten als White Collar (Arbeitnehmer im Ingenieurbüro / Verwaltung), obwohl die Unternehmensstrukturen oft in einem gegensätzlichen Verhältnis (Blue vs. White Collar) stehen. Aufgrund der Industrialisierung werden im Blue-Collar-Bereich Arbeitsplätze reduziert und im White-Collar-Bereich vermehrt neue Arbeitsplätze geschaffen. Die White-Collar-Mitarbeiter sind aber dennoch schlechter im Betriebsrat vertreten. Dadurch werden oft die Interessen des größeren Beschäftigtenanteils nicht ausreichend vertreten. Dies kann sich allerdings auch nur ändern, wenn aus den Bereichen mehr Menschen bereit sind, sich zur Wahl als Betriebsratsmitglied zur Verfügung zu stellen.


Zum Schluss der Veranstaltung "Tag der betrieblichen Mitbestimmung" wurden die zahlreichen Teilnehmer und Gäste zu ihren Erfahrungen als Betriebsrat und der vertrauensvollen und guten Zusammenarbeit mit Unternehmern befragt. Es wurde überwiegend positiv über die Zusammenarbeit zwischen Betriebsräten und Unternehmen berichtet. Alle Teilnehmer bestätigten, dass der Betriebsrat eine wichtige Funktion in unserer Arbeitswelt hat und für einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sorgt.


Zusammengefasst war die Auftaktveranstaltung des "Tages der betrieblichen Mitbestimmung" ein großer Erfolg. In Zukunft soll der "Tag der betrieblichen Mitbestimmung" möglichst an allen Standorten mit eigenen Veranstaltungen für Betriebsräte, Mitarbeiter und Unternehmer ausgerichtet werden, um aktuelle Themen aus den Betrieben aufzugreifen und Diskussionen zwischen allen Beteiligten zu fördern.





 




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